„Hinterher ist man immer schlauer“ haben schon viele Immobilienkäufer nach dem Kauf des „Traumhauses“ gesagt. Immobilien werden in der Regel unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. (Gekauft wie gesehen). Hiermit soll ausgeschlossen werden, dass der Käufer nach Vertragsabschluss noch Rechte wegen Mängel geltend machen kann. (z. B. zur Reduzierung des Kaufpreises, Wandlung, etc. ) Diese Rechte haben Sie sich auch dann abgeschnitten, wenn Sie bei der Kaufpreisfindung, augenscheinlich ...