Möglichkeit der Pauschalvergütung gem. § 14 StBGebV! Für einzelne oder mehrere für denselben Auftraggeber auszuführende Tätigkeiten (Beispiele: Einkommensteuererklärung oder Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Jahresabschluss, Lohn- und Finanzbuchhaltung etc. ) kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Die Vereinbarung ist schriftlich und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu treffen. ...