So werden sie beginnen die Bescheide die den Schulzendorfern viel Geld kosten sollen. . . Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband ( Mawv ) erhebt auf Grund der §§ 1, 2, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. 03. 2004 (GVBI. I. S. 194), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. 05. 2009 (BVBI I, 160) und der Wasserversorgungsbeitragssatzung des MAWV in der aktuellen Fassung vom 02. 12. 2010 den Wasserversorgungsbeitrag für die erstmalige Neuherstellung der ...