Urlaub, Krankheit, kurzfristige Abwesenheit ? Ohne Stress und Veränderung für Ihren Liebling übernehmen wir die Pflege und Versorgung Ihrer Samtpfote in ihrem gewohntem Zuhause. Wir verfügen über die Erlaubnis gem. § 11 Absatz 1 Nr. 8 a) Tierschutzgesetz (TierSchG) erteilt durch den Landkreis Goslar/ Veterinäramt sowie den Sachkundenachweis Katzenhaltung gemäß dem deutschen Tierschutzgesetz nach §11 Abs. 1 Nr. 3, 5, ...