Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge auf falsche Buchungs- und Wertstellungsdaten (diese müssen lt. BGH-Urteil immer gleich lauten) andernfalls zahlen Sie Zinsen, die von Ihrer Bank rechtswidrig abgerechnet werden. . . . neben gesetzlichem, steht dem Kläger aber auch ein vertraglicher Anspruch zu. Dieser Anspruch ergibt sich direkt aus § 7 Abs. 3 S. 5 AGB Sparkassen. Darin heißt es, dass dem Kunden ein Anspruch auf Richtigstellung, also Neuberechnung und Korrektur zusteht, wenn sich nachträglich ...