Wichtig bei Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende und Studenten:Beachten Sie bitte, dass Studenten und Auszubildende im Regelfall kein Anspruch auf eine gesetzliche Invalidenrente Erwerbsminderungsrente haben. Der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht erst, wenn 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Studenten und Auszubildende wird eine Ausbildungsklausel vereinbart. Durch diese ...