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Kleinanzeige Insolvenz !! 12 Monate

Anzeigen Details
Anzeigen Standort: 35100  Las Palmas
Letzter Update: 09.03.2025
Anzeigenrubrik: Dienstleistungen
Anzeigen ID: DS107664
Preis: VHB
Kleinanzeigen Beschreibung
P R I V A T oder G E S C H Ä F T L I C H Raus aus den Schulden in 12 Monaten
Insolvenz mit Restschuldbefreiung in England
Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00
Privatinsolvenzverfahren in Spanien
Auch in Spanien können Sie innerhalb von 12 Monaten eine komplette Schuldenbefreiung, die der deutschen Restschuldbefreiung entspricht, erlangen (Ley Concursal oder LC vom 9. 7. 2003).
Siehe hierzu auch Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart oder Europäische Kommsion.
Nach spanischem Recht gibt es für natürliche Personen wie juristische Personen (z. B. Gesellschaften) nur noch ein Insolvenzgesetz (LC).
Für Privatpersonen gibt es eine Besonderheit die der Beachtung bedarf:
Sofern es bei natürlichen Personen nach Ablehnung/ bzw. Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse innerhalb von 5 Jahren erneut zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens kommt, wird das Verfahren wieder aufgenommen (LC Artikel 179).
Daher sollte eine kleine Masse zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung stehen damit Sie eine komplette Schuldenbefreiung erlangen die der deutschen Restschuldbefreiung entspricht. Unser Fachanwalt berät Sie hier ausführlich.
Es gelten die gleichen rechtlichen Anerkennungsgrundlagen wie bereits im letzten Abschnitt beschrieben. Welche Lösung für Sie besser ist muß im Einzelfall entschieden werden.
Fordern Sie weitere Infos Kostenlos an per E-Mail: marketing. slu(at)gmail. com

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Insolvenz !! 12 Monate

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