Alle Welt spricht von Globalisierung. Schuldner können das nun auchSo wie sich Unternehmen die Länder mit den günstigsten Bedingungenaussuchen, so können Sie als Schuldner nun den EU-Mitgliedsstaat wählen, der die für Sie vorteilhaftesten Regelungen bereit hält. Als EU-Bürger haben Sie seit 2001 grundsätzlich das Recht, sich den Rechtsbereich Ihrer Entschuldung auszusuchen. Die ausländischen Insolvenzgerichte dürfen Ihren Insolvenzantrag nicht ablehnen. . . Und deutsche Gerichte und deutsche Gläubiger ...