Gem. Handwerksordnung besteht z. T. noch immer der Meisterzwang für Betriebe des Bauhauptgewerbes - solange es sich nicht um Ein-Mann-Veranstaltungen handelt . . . :-)). So Sie nicht über die hierfür erforderlichen Qualifizierungen verfügen, können Sie mit mir als Konzessionsträger (technischer Betriebsleiter) die Vorgaben der Handwerksordnung erfüllen und Ihren Betrieb eröffnen bzw. führen. Natürlich ist auch der Einstieg in einen bereits bestehenden Betrieb möglich. Ich biete hier meine ...