Einkommensgrenze private Krankenversicherung Bei der Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung ist zu unterscheiden zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze. Bei der ersten Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung, der Versicherungspflichtgrenze, handelt es sich um eine Einkommensgrenze welche festlegt, ab welcher Höhe der Versicherte frei entscheiden kann, ob er sich gesetzlich oder privat versichern möchte. Für 2010 liegt diese Grenze bei 49. ...