Entschulden Sie sich mittels der England Insolvenz in nur 12 Monaten und seien Sie danach wieder voll rechts- und geschäftsfähig. Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Auskunft bei: Insolution Ltd. http:/ / www. eu-insolvenz. eu Tel. :43 ...