Ausschlaggebend für die Entscheidung, wer eine Pflege übernimmt, ist in erster Linie der Umfang der benötigten Hilfe. Eine Hilfskraft, die sich um einfache Aufgaben im Haushalt kümmert, fällt nicht unter den Begriff Pflegehelfer. Alle Aufgaben, die der Pflegehelfer übernimmt, hat mit der tatsächlichen Pflege eines Kranken oder Hilfsbedürftigen zu tun. In erster Linie sind dies pflegerische Arbeiten wie das Waschen, Duschen oder Baden von zu pflegenden Personen oder auch das Anziehen. Gegebenenfalls ...